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Um Bussen vorzubeugen: Einreichungsfristen bei der privaten Steuererklärung beachten

Bei Erhalt des Steuerformulars bitten wir Sie, die darauf notierte Frist zu beachten. Diese variiert je nach Ihrem Anstellungsverhältnis. Die normale Einreichungsfrist ist jeweils der 31. März für die Steuererklärung vom Vorjahr. Bei einer selbständigen Tätigkeit kann diese aber auch der 30. Juni sein. Wir bitten Sie, die Fristen zu beachten denn neu werden bei einer verspäteten Einreichung der Unterlagen Bussen verrechnet. Die Fristverlängerung kann ganz einfach online vorgenommen werden. Die dazu nötigen Daten finden Sie auf der ersten Seite des erhaltenen Steuerformulars. Gerne können Sie sich auch telefonisch oder per Mail direkt an Ihr Gemeindesteueramt wenden oder und uns für die Unterstützung kontaktieren.